Präparierter Aufstieg für Pistengeher im Skigebiet Garmisch-Classic
Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) stellt Pistengehern auch in diesem Winter, im Skigebiet Garmisch-Classic,
kostenlos eine eigene Aufstiegsspur zur freien Benutzung zur Verfügung.
Den Plan für die Aufstiegsroute können Sie hier downloaden.
Peter Huber, Vorstand der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB), nimmt Stellung zur aktuellen Regelung für Skitourengeher auf Pisten im Skigebiet Garmisch-Classic und erklärt die Hintergründe der notwendigen Sperrungen für den Aufstieg.
1) Wie ist der aktuelle Stand im Skigebiet Garmisch-Classic zum Thema Pistengeher?
Die neue Trendsportart Pistengehen findet nahezu ausschließlich auf den beschneiten und präparierten Skipisten der Bergbahn statt. Ohne die, für unsere zahlenden Skifahrer, bereitgestellte Infrastruktur würde es die Sportart in dieser Form nicht geben.
Seit vergangener Saison bietet die BZB eine kontrollierte, präparierte, teilweise beschneite, abgetrennte und täglich betreute Aufstiegsspur auf den Hausberg an. Von dort führt die Route weiter über den Unteren Skiweg neben dem Hexenkessel bis zum Kreuzeck und über die Längenfelder bis zur Hochalm. Diese Aufstiegsspur wird von der BZB betrieben und daher von den Winterportlern, die einen Skipass kaufen, finanziert.
Die Talabfahrten im Skigebiet Garmisch-Classic Dreh, Horn, Olympia und Kandahar sowie das Keuzwankl, das Kreuzjoch, der Mittlere Skiweg mit dem Hexenkessel und der Hochalmweg sind wie in der vergangenen Wintersaison, für aufsteigende Pistengeher während des Skibetriebs und den Zeiten der Präparierung gesperrt.
2) Wo liegen die Probleme, die eine Sperrung notwendig machen?
Die inzwischen sehr große Anzahl von Pistengehern stellt für abfahrende Skifahrer eine massive Gefährdung sowie eine zunehmende Behinderung dar. Die wenigsten Pistengeher halten sich an die Verhaltensregeln des Deutschen Alpenvereins (DAV) und dadurch ist, speziell an steilen Passagen und an Engstellen, die Gefahr einer Kollision enorm. Um die abfahrenden Skifahrer, aber auch die aufsteigenden Tourengeher zu schützen, ist eine Sperrung die letzte Möglichkeit, schwere Unfälle zu vermeiden.
3) Was passiert, wenn trotzdem Pistengeher über die gesperrten Abfahrtspisten aufsteigen?
Wenn sich Pistengeher nicht an die Sperrungen halten werden unsere Mitarbeiter selbstverständlich mit den Sportlern das Gespräch suchen, auf die Gefährlichkeit hinweisen und bitten die ausgewiesene Aufstiegsroute am Hausberg zu benützen. Können wir den Pistengeher trotzdem nicht überzeugen, werden wir gegen denjenigen eine Klage auf Unterlassung anstreben.
4) Warum hat das Thema Pistentourengehen gerade in Garmisch-Partenkirchen soviel Konfliktpotential?
Die in den letzten Jahren von der BZB getätigten Investitionen in die Pisten- und Liftanlagen machen das Skigebiet Garmisch-Classic nicht nur bei Skifahrern immer beliebter, auch Pistengeher nutzen die voll beschneiten und bestens präparierten Talabfahrten verstärkt. Das Problem zwischen Skifahrern und Pistengehern wird zudem durch das große Einzugsgebiet des Skigebietes aus dem Münchner und Garmisch-Partenkirchner Raum verstärkt
5) Letztes Jahr wurde von der Marktgemeinde aus Sicherheitsgründen eine öffentlich-rechtliche Sperrung der Pisten erlassen, wie sieht das in diesem Winter aus?
Eine geregelte Sperrung der Pisten für den Aufstieg von Pistengehern wie im Vorjahr wurde durch die Marktgemeinde für diesen Winter noch nicht erlassen. Aus unserer Sicht hat sich das Risiko für den Skifahrer jedoch in keinster Weise verringert, im Gegenteil: Sollte eine öffentlich-rechtliche Sperrung nicht erfolgen, wird die BZB zur Gewährleistung der Sicherheit und Nutzung die oben genannten Pisten sperren.
6) Der Tourengeherverein hat für diesen Fall mit einer Klage gedroht.
Ja, das stimmt. Wir müssen dann sehen wie die Gerichte entscheiden, pro Sicherheit und Nutzung oder dagegen. Mit dem sehr guten Angebot einer ausgewiesenen Aufstiegsspur entlang bzw. auf einer Pisten und der Möglichkeit zur Abfahrt auf den von uns betriebenen Skiabfahrten in den Wintermonaten, sehe ich dem eher gelassen entgegen. Ich hoffe nicht, dass erst der vermeidbare Kollisionsunfall hier zum Handeln durch den Gesetzgeber führt bzw. Haftungsansprüche gegenüber den Sicherheitsbehörden geltend gemacht werden.
7) Die Interessenvertreter der Pistengeher sind gegen eine Sperrung und berufen sich bei ihren Forderungen auf das Grundrecht zur freien Betretung der Natur?
Aus Sicht der Bergbahn sind die Skipisten während ihrer Nutzung eine Sportstätte und somit nicht der freien Natur zuzuordnen. Denken Sie nur an die vielen genehmigungspflichtigen Bau- und Sicherungsmaßnahmen der Pisten und Abfahrten, die getroffen werden müssen, um einen zufriedenstellenden und sicheren Skibetrieb zu gewährleisten. Zudem wurden im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft unter anderem die Talabfahrten mit Bundes- und Landesmitteln gefördert und dienen täglich als Trainingsstätten für den Deutschen und Bayerischen Skiverband.
Selbst wenn man die Auffassung vertritt die Skipisten sind freie Natur, so hat der Gesetzgeber auch hierfür Regelungen vorgesehen: Als freie Natur werden beispielsweise nach dem Naturschutzgesetz auch landwirtschaftliche Flächen, also Äcker und Wiesen betrachtet. Der Gesetzgeber sieht jedoch während des Nutzungszeitraumes, also der Vegetationszeit, ein Betretungsverbot zur Wahrung der Interessen des Landwirtes vor. Gleiches gilt für Bergbahnunternehmen und deren Skipisten. Hier sind die Wintertage mit öffentlichem Skibetrieb der Nutzungszeitraum. Diese Auffassung vertritt übrigens auch das Bayerische Umweltministerium.
8) Die Bayerische Zugspitzbahn hat letztes Jahr eine eigene Aufstiegsspur vom Hausberg ausgewiesen. Warum ist dies nicht, wie vom Verein für Skitourensportler gewünscht, auch vom Kreuzeck möglich?
Die Aufstiegsspur am Hausberg ist ein Angebot der BZB, um die Pistengeher zu konzentrieren und die verbleibenden Pisten für die abfahrenden Gäste sicher- und freizuhalten. Die BZB trägt sowohl die Verkehrssicherungspflicht, als auch die Verantwortung für die laufende Präparierung und auf Teilflächen auch die Beschneiung. Diese Aufstiegsspur führt übrigens, wie oben schon beschrieben, über den Unteren Skiweg zum Kreuzeck und von dort weiter bis zur Hochalm. Alle klassischen Tourengebiete um die Alpspitze und den Stuiben sind somit immer und jederzeit erreichbar. Zusammen mit den beiden Tourenabenden auf den Hausberg ist das Angebot der BZB für das Pistengehen einzigartig in Bayern und wird sogar vom DAV ausdrücklich gelobt.
Eine weitere Aufstiegsspur über die Olympiaabfahrt scheidet aus mehreren Gründen leider aus. In vielen Bereichen ist die Talabfahrt einfach zu steil um entlang der Piste eine gehbare Route zu ermöglichen und an den Engstellen der Abfahrt können abgetrennte Aufstiegsspur und Piste nicht nebeneinander realisiert werden. Die notwendigen und maßgeblichen Sicherheitsmaßnahmen können wir bei regulärem Skibetrieb daher nicht einhalten.
Die Bayerisch Zugspitzbahn steht weiter zu ihrem Angebot die Olympiaabfahrt, außerhalb der Ferienzeiten, bis 10 Uhr für den Aufstieg freizugeben. Dieses Regelung haben wir den DAV und dem Tourengeherverein angeboten. Dabei setzen wir voraus, dass die DAV Regeln und die Zeiten eingehalten werden. Der DAV begrüßt diese Uhrzeiten-Regelung, das Angebot wurde vom Tourengeherverein jedoch bis jetzt abgelehnt.
9) GaPa Tourismus wirbt mit der Natur, dazu gehört auch ein Angebot für Pistengeher?
Bei den Pistengehern handelt es sich nahezu ausschließlich um Einheimische und Naherholer. Sollte es in der Zukunft eine echte Nachfrage von Urlaubsgästen geben, so muss überlegt werden, wer dann die beschneiten und präparierten Aufstiegsspuren und Pisten betreibt. Bei der Sportart Langlauf beispielsweise geschieht dies durch die Gemeinde, also finanziert durch alle Bürger.
10) Kommt es zu Benützungsgebühren für die Skipisten?
Eine Benutzungsgebühr für die Pisten und Aufstiegsspur ist in der Praxis nicht umsetzbar. Außerdem kämen wir hier in Größenordnungen von weit über € 10 pro aufsteigendem Pistengeher, wenn man die Kosten der Beschneiung und täglichen Präparierung dadurch erwirtschaften muss.
11) Wo liegt die Problematik in den Zeiten außerhalb des Skibetriebes?
Vor und nach dem öffentlichen Skibetrieb werden die Skipisten beschneit und täglich präpariert. Aufsteigende und auch abfahrende Tourengeher werden dabei unweigerlich durch die Maschinen gefährdet. Die BZB wird deswegen ab diesen Winter konsequent die Pistenabschnitte sperren auf denen gearbeitet wird.
12) Der DAV und der Deutsche Seilbahnverband haben, nach anfänglich unterschiedlicher Auffassung, zu einer gemeinsamen Stellungnahme gefunden.
Es ist gut, dass hier eine Annäherung stattgefunden hat. Die Verhaltensregeln des DAV für Tourengeher sind wichtig für ein geregeltes und funktionierendes Miteinander auf den Pisten. Wir begrüßen es auch sehr, dass der DAV als Mediator auftritt und versucht für betroffene Skigebiete mit Allen eine einvernehmliche Lösung zu finden, um gesetzliche Regelungen oder Prozesse zu vermeiden, die in der Regel für alle Beteiligen nachteilig sind.
Den Plan für die Aufstiegsroute können Sie hier downloaden.
Peter Huber, Vorstand der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB), nimmt Stellung zur aktuellen Regelung für Skitourengeher auf Pisten im Skigebiet Garmisch-Classic und erklärt die Hintergründe der notwendigen Sperrungen für den Aufstieg.
1) Wie ist der aktuelle Stand im Skigebiet Garmisch-Classic zum Thema Pistengeher?
Die neue Trendsportart Pistengehen findet nahezu ausschließlich auf den beschneiten und präparierten Skipisten der Bergbahn statt. Ohne die, für unsere zahlenden Skifahrer, bereitgestellte Infrastruktur würde es die Sportart in dieser Form nicht geben.
Seit vergangener Saison bietet die BZB eine kontrollierte, präparierte, teilweise beschneite, abgetrennte und täglich betreute Aufstiegsspur auf den Hausberg an. Von dort führt die Route weiter über den Unteren Skiweg neben dem Hexenkessel bis zum Kreuzeck und über die Längenfelder bis zur Hochalm. Diese Aufstiegsspur wird von der BZB betrieben und daher von den Winterportlern, die einen Skipass kaufen, finanziert.
Die Talabfahrten im Skigebiet Garmisch-Classic Dreh, Horn, Olympia und Kandahar sowie das Keuzwankl, das Kreuzjoch, der Mittlere Skiweg mit dem Hexenkessel und der Hochalmweg sind wie in der vergangenen Wintersaison, für aufsteigende Pistengeher während des Skibetriebs und den Zeiten der Präparierung gesperrt.
2) Wo liegen die Probleme, die eine Sperrung notwendig machen?
Die inzwischen sehr große Anzahl von Pistengehern stellt für abfahrende Skifahrer eine massive Gefährdung sowie eine zunehmende Behinderung dar. Die wenigsten Pistengeher halten sich an die Verhaltensregeln des Deutschen Alpenvereins (DAV) und dadurch ist, speziell an steilen Passagen und an Engstellen, die Gefahr einer Kollision enorm. Um die abfahrenden Skifahrer, aber auch die aufsteigenden Tourengeher zu schützen, ist eine Sperrung die letzte Möglichkeit, schwere Unfälle zu vermeiden.
3) Was passiert, wenn trotzdem Pistengeher über die gesperrten Abfahrtspisten aufsteigen?
Wenn sich Pistengeher nicht an die Sperrungen halten werden unsere Mitarbeiter selbstverständlich mit den Sportlern das Gespräch suchen, auf die Gefährlichkeit hinweisen und bitten die ausgewiesene Aufstiegsroute am Hausberg zu benützen. Können wir den Pistengeher trotzdem nicht überzeugen, werden wir gegen denjenigen eine Klage auf Unterlassung anstreben.
4) Warum hat das Thema Pistentourengehen gerade in Garmisch-Partenkirchen soviel Konfliktpotential?
Die in den letzten Jahren von der BZB getätigten Investitionen in die Pisten- und Liftanlagen machen das Skigebiet Garmisch-Classic nicht nur bei Skifahrern immer beliebter, auch Pistengeher nutzen die voll beschneiten und bestens präparierten Talabfahrten verstärkt. Das Problem zwischen Skifahrern und Pistengehern wird zudem durch das große Einzugsgebiet des Skigebietes aus dem Münchner und Garmisch-Partenkirchner Raum verstärkt
5) Letztes Jahr wurde von der Marktgemeinde aus Sicherheitsgründen eine öffentlich-rechtliche Sperrung der Pisten erlassen, wie sieht das in diesem Winter aus?
Eine geregelte Sperrung der Pisten für den Aufstieg von Pistengehern wie im Vorjahr wurde durch die Marktgemeinde für diesen Winter noch nicht erlassen. Aus unserer Sicht hat sich das Risiko für den Skifahrer jedoch in keinster Weise verringert, im Gegenteil: Sollte eine öffentlich-rechtliche Sperrung nicht erfolgen, wird die BZB zur Gewährleistung der Sicherheit und Nutzung die oben genannten Pisten sperren.
6) Der Tourengeherverein hat für diesen Fall mit einer Klage gedroht.
Ja, das stimmt. Wir müssen dann sehen wie die Gerichte entscheiden, pro Sicherheit und Nutzung oder dagegen. Mit dem sehr guten Angebot einer ausgewiesenen Aufstiegsspur entlang bzw. auf einer Pisten und der Möglichkeit zur Abfahrt auf den von uns betriebenen Skiabfahrten in den Wintermonaten, sehe ich dem eher gelassen entgegen. Ich hoffe nicht, dass erst der vermeidbare Kollisionsunfall hier zum Handeln durch den Gesetzgeber führt bzw. Haftungsansprüche gegenüber den Sicherheitsbehörden geltend gemacht werden.
7) Die Interessenvertreter der Pistengeher sind gegen eine Sperrung und berufen sich bei ihren Forderungen auf das Grundrecht zur freien Betretung der Natur?
Aus Sicht der Bergbahn sind die Skipisten während ihrer Nutzung eine Sportstätte und somit nicht der freien Natur zuzuordnen. Denken Sie nur an die vielen genehmigungspflichtigen Bau- und Sicherungsmaßnahmen der Pisten und Abfahrten, die getroffen werden müssen, um einen zufriedenstellenden und sicheren Skibetrieb zu gewährleisten. Zudem wurden im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft unter anderem die Talabfahrten mit Bundes- und Landesmitteln gefördert und dienen täglich als Trainingsstätten für den Deutschen und Bayerischen Skiverband.
Selbst wenn man die Auffassung vertritt die Skipisten sind freie Natur, so hat der Gesetzgeber auch hierfür Regelungen vorgesehen: Als freie Natur werden beispielsweise nach dem Naturschutzgesetz auch landwirtschaftliche Flächen, also Äcker und Wiesen betrachtet. Der Gesetzgeber sieht jedoch während des Nutzungszeitraumes, also der Vegetationszeit, ein Betretungsverbot zur Wahrung der Interessen des Landwirtes vor. Gleiches gilt für Bergbahnunternehmen und deren Skipisten. Hier sind die Wintertage mit öffentlichem Skibetrieb der Nutzungszeitraum. Diese Auffassung vertritt übrigens auch das Bayerische Umweltministerium.
8) Die Bayerische Zugspitzbahn hat letztes Jahr eine eigene Aufstiegsspur vom Hausberg ausgewiesen. Warum ist dies nicht, wie vom Verein für Skitourensportler gewünscht, auch vom Kreuzeck möglich?
Die Aufstiegsspur am Hausberg ist ein Angebot der BZB, um die Pistengeher zu konzentrieren und die verbleibenden Pisten für die abfahrenden Gäste sicher- und freizuhalten. Die BZB trägt sowohl die Verkehrssicherungspflicht, als auch die Verantwortung für die laufende Präparierung und auf Teilflächen auch die Beschneiung. Diese Aufstiegsspur führt übrigens, wie oben schon beschrieben, über den Unteren Skiweg zum Kreuzeck und von dort weiter bis zur Hochalm. Alle klassischen Tourengebiete um die Alpspitze und den Stuiben sind somit immer und jederzeit erreichbar. Zusammen mit den beiden Tourenabenden auf den Hausberg ist das Angebot der BZB für das Pistengehen einzigartig in Bayern und wird sogar vom DAV ausdrücklich gelobt.
Eine weitere Aufstiegsspur über die Olympiaabfahrt scheidet aus mehreren Gründen leider aus. In vielen Bereichen ist die Talabfahrt einfach zu steil um entlang der Piste eine gehbare Route zu ermöglichen und an den Engstellen der Abfahrt können abgetrennte Aufstiegsspur und Piste nicht nebeneinander realisiert werden. Die notwendigen und maßgeblichen Sicherheitsmaßnahmen können wir bei regulärem Skibetrieb daher nicht einhalten.
Die Bayerisch Zugspitzbahn steht weiter zu ihrem Angebot die Olympiaabfahrt, außerhalb der Ferienzeiten, bis 10 Uhr für den Aufstieg freizugeben. Dieses Regelung haben wir den DAV und dem Tourengeherverein angeboten. Dabei setzen wir voraus, dass die DAV Regeln und die Zeiten eingehalten werden. Der DAV begrüßt diese Uhrzeiten-Regelung, das Angebot wurde vom Tourengeherverein jedoch bis jetzt abgelehnt.
9) GaPa Tourismus wirbt mit der Natur, dazu gehört auch ein Angebot für Pistengeher?
Bei den Pistengehern handelt es sich nahezu ausschließlich um Einheimische und Naherholer. Sollte es in der Zukunft eine echte Nachfrage von Urlaubsgästen geben, so muss überlegt werden, wer dann die beschneiten und präparierten Aufstiegsspuren und Pisten betreibt. Bei der Sportart Langlauf beispielsweise geschieht dies durch die Gemeinde, also finanziert durch alle Bürger.
10) Kommt es zu Benützungsgebühren für die Skipisten?
Eine Benutzungsgebühr für die Pisten und Aufstiegsspur ist in der Praxis nicht umsetzbar. Außerdem kämen wir hier in Größenordnungen von weit über € 10 pro aufsteigendem Pistengeher, wenn man die Kosten der Beschneiung und täglichen Präparierung dadurch erwirtschaften muss.
11) Wo liegt die Problematik in den Zeiten außerhalb des Skibetriebes?
Vor und nach dem öffentlichen Skibetrieb werden die Skipisten beschneit und täglich präpariert. Aufsteigende und auch abfahrende Tourengeher werden dabei unweigerlich durch die Maschinen gefährdet. Die BZB wird deswegen ab diesen Winter konsequent die Pistenabschnitte sperren auf denen gearbeitet wird.
12) Der DAV und der Deutsche Seilbahnverband haben, nach anfänglich unterschiedlicher Auffassung, zu einer gemeinsamen Stellungnahme gefunden.
Es ist gut, dass hier eine Annäherung stattgefunden hat. Die Verhaltensregeln des DAV für Tourengeher sind wichtig für ein geregeltes und funktionierendes Miteinander auf den Pisten. Wir begrüßen es auch sehr, dass der DAV als Mediator auftritt und versucht für betroffene Skigebiete mit Allen eine einvernehmliche Lösung zu finden, um gesetzliche Regelungen oder Prozesse zu vermeiden, die in der Regel für alle Beteiligen nachteilig sind.
