Sommer Preise Zugspitze
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Sommer 2013 |
Erwachsene | Jugendliche 16-18 Jahre |
Kinder 6-15 Jahre |
|---|---|---|---|
| Zugspitze Berg- und Talfahrt Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn |
50,00 € | 35,00 € |
29,00 € |
| Einfache Berg- oder Talfahrt |
29,00 € |
21,00 € |
16,50 € |
| 2-Gipfel-Vorzugskarte |
|||
| Zugspitze + Garmisch-Classic |
59,00 € |
45,00 € |
33,00 € |
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Familienermäßigung* für Eltern mit ihren Kindern (6-18 Jahre) |
1 Erw. 1 Kind |
1 Erw. 2 Kinder |
1 Erw. 3 Kinder |
|---|---|---|---|
| Zugspitze Berg- und Talfahrt Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn |
59,00 € |
68,00 € | 77,00 € |
| Einfache Berg- oder Talfahrt | 35,00 € |
41,00 € |
47,00 € |
| 2-Gipfelpass | |||
| Zugspitze + Garmisch-Classic | 72,00 € |
85,00 € |
98,00 € |
|
2 Erw. 1 Kind |
2 Erw. 2 Kinder |
2 Erw. 3 Kinder |
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| Zugspitze Berg- und Talfahrt Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn |
109,00 € |
118,00 € |
127,00 € |
| Einfache Berg- oder Talfahrt | 64,00 € |
70,00 € |
76,00 € |
| 2-Gipfelpass | |||
| Zugspitze + Garmisch-Classic | 131,00 € |
144,00 € |
157,00 € |
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten frei. Kinder von 6 - 15 Jahren zahlen den Kinderpreis, Jugendliche (16 bis einschließlich 18 Jahre) den Jugendpreis. Familientickets bzw. der „Kind in der Familie“ Tarif: Gültig für Familien (Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahren in Begleitung von mindestens einem Elternteil). Ab dem vierten Kind fahren alle weiteren Kinder kostenlos.
Hunde: Gerne können Sie Ihren Hund mit auf die Zugspitze nehmen. Der Unkostenbeitrag für Berg- und Talfahrt beträgt einmalig € 3,00.
Auszug aus unseren Tarifen. Unsere vollständige Tarifübersicht finden Sie hier sowie als Tarif- und Preisinformation an unseren Bahnhöfen und Kassen
Ausweispflicht bei reduzierten Tarifen.
Alle Preisangaben in €.
Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Keine unentgeltliche Beförderungen von Menschen mit Behinderung nach § 145 Abs. 1 SGB IX auf der Zahnradbahnstrecke Grainau – Zugspitze.
Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.
Die Fahrausweise sind nicht übertragbar.
