Sommer Preise Zugspitze

Sommer 2013
Erwachsene Jugendliche 16-18 Jahre Kinder
6-15 Jahre
Zugspitze
Berg- und Talfahrt
Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn
 50,00 € 35,00 €
29,00 €
Einfache Berg- oder Talfahrt
29,00 €
21,00 €
16,50 €
2-Gipfel-Vorzugskarte
Zugspitze + Garmisch-Classic
59,00 €
45,00 €
 33,00 €

Familienermäßigung*
für Eltern mit ihren Kindern (6-18 Jahre)
1 Erw.
1 Kind
1 Erw.
2 Kinder
1 Erw.
3 Kinder
Zugspitze
Berg- und Talfahrt
Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn
59,00 €
68,00 € 77,00 €
Einfache Berg- oder Talfahrt 35,00 €
41,00 €
 47,00 €
2-Gipfelpass
Zugspitze + Garmisch-Classic 72,00 €
85,00 €
98,00 €
 

2 Erw.
1 Kind
2 Erw.
2 Kinder 
2 Erw.
3 Kinder
Zugspitze
Berg- und Talfahrt
Wahlweise als Rundreise mit Eibsee-Seilbahn, Gletscherbahn und Zahnradbahn
109,00 €
118,00 €
127,00 €
Einfache Berg- oder Talfahrt 64,00 €
70,00 €
76,00 €
2-Gipfelpass
Zugspitze + Garmisch-Classic 131,00 €
144,00 €
157,00 €
*Familienermässigung
Kinder unter 6 Jahren fahren in Begleitung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten frei. Kinder von 6 - 15 Jahren zahlen den Kinderpreis, Jugendliche (16 bis einschließlich 18 Jahre) den Jugendpreis. Familientickets bzw. der „Kind in der Familie“ Tarif: Gültig für Familien (Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahren in Begleitung von mindestens einem Elternteil). Ab dem vierten Kind fahren alle weiteren Kinder kostenlos.

Hunde: Gerne können Sie Ihren Hund mit auf die Zugspitze nehmen. Der Unkostenbeitrag für Berg- und Talfahrt beträgt einmalig € 3,00.


Auszug aus unseren Tarifen. Unsere vollständige Tarifübersicht finden Sie hier sowie als Tarif- und Preisinformation an unseren Bahnhöfen und Kassen
                        
Ausweispflicht bei reduzierten Tarifen.                        
Alle Preisangaben in €.                           
Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Keine unentgeltliche Beförderungen von Menschen mit Behinderung nach § 145 Abs. 1 SGB IX auf der Zahnradbahnstrecke Grainau – Zugspitze.
Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die in den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an.
Die Fahrausweise sind nicht übertragbar.